
Anforderungen an Lärmemissionen und Eingriffe in die Natur
Anforderungen an Lärmemissionen und Eingriffe in die Natur
Eine Vorzugsvariante muss zum Beispiel den Grenzwerten für Lärmemissionen genügen. Bei oberirdischen Strecken wird dies beispielsweise durch aktive Maßnahmen wie die Herstellung von Lärmschutzwänden und lärmgeminderten Fahrbahnbelägen (z. B. Flüsterasphalt) sowie durch passive Maßnahmen wie besser isolierende Fenster erreicht. Ein Tunnel führt im Allgemeinen zwar zu einer starken Reduzierung des Lärms. An den Portalen, den Öffnungen des Tunnels, kommt es durch eine Art „Trichterwirkung“ aber zu einer höheren Lärmbelastung als bei einem vollständigen oberirdischen Streckenverlauf. Im Vergleich zum jetzigen Zustand führen sowohl eine Tunnel- als auch eine oberirdische Variante zu einer deutlichen Lärmreduzierung. Das Gleiche gilt für die Grenzwerte zu Luftschadstoffbelastungen. Auch diese Grenzwerte muss eine Vorzugsvariante einhalten.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf Eingriffen in die Natur. Wenn ein neuer Abschnitt erstmals ein Wohngebiet oder eine andere schützenswerte Fläche durchschneidet, ist dies anders zu werten als beim Ausbau eines bestehenden Straßenabschnittes.
Anforderungen Verkehrsbeziehungen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Anforderungen Verkehrsbeziehungen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Alle notwendigen bestehenden Verkehrsbeziehungen müssen im Rahmen einer Planung ebenfalls berücksichtigt werden. Keine Genehmigung erhalten in der Regel Varianten, bei denen Fahrbeziehungen wegfallen und daher eine unverträgliche Verkehrsverlagerung zur Folge haben. Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit sind ebenfalls zentrale Punkte in der Abwägung. Mit einem Tunnel verschwindet der Verkehr zwar unter der Erde, doch nicht immer sind die planerischen Voraussetzungen hierfür gegeben. Da Tunnel im Vergleich zu oberirdischen Strecken weit höhere Baukosten verursachen, werden hohe Anforderungen an die Begründung eines Tunnels gestellt. Diese Anforderungen gelten bundesweit.
Am Ende entscheidend ist die sorgfältige Abwägung der einzelnen Varianten in Bezug auf alle Kriterien. Wenn es sich bei der Variantenabwägung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben bzw. Grenzwerte als erforderlich erweist, kann auch ein Tunnel als Ausbauoption anerkannt und damit finanziert werden. Die Prüfung des Einzelfalls ist entscheidend, denn es wird mit Steuergeldern gebaut.
Untersuchte Varianten für die A1
Untersuchte Varianten für die A1

Drei der 17 Varianten, die bei diesen Kriterien gut abschnitten, wurden besonders eingehend untersucht: die „Hochlage Südversatz mit Querverschub“, der „Tunnel Südversatz“ und der „Tunnel Südversatz mit Teilabbruch“. Dabei zeigte sich, dass die „Hochlage Südversatz mit Querverschub (H 02)“ unter Berücksichtigung aller Abwägungsbelange die beste Lösung ist. Die Voruntersuchungen wurden im Oktober 2018 abgeschlossen.
Erweiterte Untersuchungen
Erweiterte Untersuchungen
2019 wurde das Verfahren zur Berechnung des Straßenverkehrslärms aktualisiert. Die Voruntersuchungsunterlagen mussten folglich dahingehend überprüft werden, ob die Anwendung neuer Lärmschutzrichtlinien Auswirkungen auf die Rangfolge der Varianten hat. Hierfür wurden weitere Gutachten in Auftrag gegeben, die die Vorzugsvarianten noch einmal unter die Lupe nahmen.
Durchgeführt wurde zunächst eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2013, damit die erforderlichen Verkehrszahlen für die schalltechnischen Berechnungen zur Verfügung stehen. Bei den anschließenden Berechnungen musste der Untersuchungsraum aufgrund der neuen Richtlinien größer als bisher gefasst werden. Dies führte wiederum zu einer Verbesserung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen durch eine Erhöhung der Lärmschutzwände.
Im Ergebnis bestätigen die neuen Gutachten die vorgenommene Variantenauswahl. Die Lärmemissionen durch den Verkehr werden aufgrund der erweiterten Lärmschutzmaßnahmen sogar noch deutlich geringer: bei der A1 um 91,7 %. Dafür sorgen „Flüsterasphalt“ und neue Lärmschutzwände. Damit nähern sich die Vorzugsvarianten aus lärmtechnischer Sicht der Tunnellösung an. Bauzeit und Kosten sprechen zudem deutlich gegen einen Tunnelbau. Dieser würde zudem Grundwasserprobleme mit sich bringen, viel zusätzliche Fläche benötigen und zu mehrjährigen Verkehrssperrungen führen. Auch im Betrieb wären langfristig Staus vorprogrammiert.
Was für die Vorzugsvariante spricht
Was für die Vorzugsvariante spricht
- Kürzeste Bauzeit: ca. 4,5 Jahre (vgl. Tunnel ca. 10 Jahre)
- Niedrigste Baukosten: ca. 473 Mio. Euro (vgl. Tunnel: ca. 841 Mio. Euro)
- Keine Sperrungen für mehrere Jahre erforderlich
- Starke Verbesserung des Lärmschutzes gegenüber einem Verzicht auf einen Ausbau: 91,7 % weniger Überschreitungen der Grenzwerte.
- Geringe Flächeninanspruchnahme
- Keine Grundwasserprobleme
A1-Lärmkonfliktkarte: Prognose 2030 Bestand (Nacht)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld des A1-Bestands dar.
A1-Lärmkonfliktkarte: Prognose 2030 Bestand (Tag)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld des A1-Bestands dar.
A1-Lärmkonfliktkarte: Prognoseplanfall 2030 mit neuem Lärmschutz (Nacht)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld der ausgebauten A1 dar.
A1-Lärmkonfliktkarte: Prognoseplanfall 2030 mit neuem Lärmschutz (Tag)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld der ausgebauten A1 dar
Lageplan der A1-Hochlagevariante H02
Systemquerschnitte Bauzustand A1 (2)
Systemquerschnitte Bauzustand A1 (1)
Übersichtslageplan A1-Planung
Übersichtsplakat zu untersuchten A1-Varianten
Übersichtsplakat zu untersuchten A1-Varianten im Projekt A-bei-LEV. Es wurde bei der Infomesse 2023 ausgestellt.