Wann besteht ein Entschädigungsanspruch?
Grundsätzlich ist der Verlust geschützter Rechtspositionen entschädigungspflichtig. Allerdings muss jede Situation individuell betrachtet werden, um festzustellen, ob durch die Baumaßnahme ein Rechtsverlust entsteht und damit ein Anspruch auf Entschädigung für die Eigentümerinnen und Eigentümer besteht.
Mögliche Entschädigungsfälle
- Einschränkung der Nutzung oder Wertminderung
Entschädigungsansprüche können bestehen, wenn beispielsweise durch eine neue Lärmschutzwand erheblich weniger Licht in ein Fenster fällt oder ein Garten dauerhaft verschattet wird.
- Dauerhafte Inanspruchnahme für Baumaßnahmen
Grundstücke oder Teile davon, die zukünftig für Fahrbahnflächen oder Lärmschutzanlagen genutzt werden, müssen von der zuständigen Behörde erworben werden. Der Entschädigungsbetrag bemisst sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks.
- Dauerhafte Nutzungsbeschränkungen
Falls ein Grundstück beispielsweise für Entwässerungsleitungen oder Zuwegungen genutzt werden muss, erfolgt keine Enteignung, sondern eine Entschädigung für die Nutzungsbeschränkung.
- Lärmschutzansprüche
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken können Anspruch auf die Erstattung von Maßnahmen zum Lärmschutz haben, z. B. für den Einbau von Lärmschutzfenstern oder Lüftern.
Verfahren zur Entschädigung
- Einleitung der Verhandlungen: Verhandlungen können erst aufgenommen werden, wenn die Planung konkret ist, Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und der Baubeginn absehbar ist.
- Vertragsabschluss: Eigentümerinnen und Eigentümer und Behörden können sich auf einen Bauerlaubnisvertrag einigen, der zunächst nur die Besitzüberlassung regelt.
- Mögliche Enteignung: Falls keine Einigung erzielt wird, kann eine Enteignung unter bestimmten Voraussetzungen durchgesetzt werden. In diesem Fall erfolgt eine Entschädigung gemäß gesetzlichen Regelungen.
Fazit
Die Entschädigungsansprüche von Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte und Nutzungsberechtigter sind vielschichtig und hängen von der individuellen Situation ab. Wer von einer Ausbaumaßnahme betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche geltend zu machen.