
Anforderungen an Lärmemissionen und Eingriffe in die Natur
Anforderungen an Lärmemissionen und Eingriffe in die Natur
Eine Vorzugsvariante muss zum Beispiel den Grenzwerten für Lärmemissionen genügen. Bei oberirdischen Strecken wird dies beispielsweise durch aktive Maßnahmen wie die Herstellung von Lärmschutzwänden und lärmgeminderten Fahrbahnbelägen (z. B. Flüsterasphalt) sowie durch passive Maßnahmen wie besser isolierende Fenster erreicht. Ein Tunnel führt im Allgemeinen zwar zu einer starken Reduzierung des Lärms. An den Portalen, den Öffnungen des Tunnels, kommt es durch eine Art „Trichterwirkung“ aber zu einer höheren Lärmbelastung als bei einem vollständigen oberirdischen Streckenverlauf. Im Vergleich zum jetzigen Zustand führen sowohl eine Tunnel- als auch eine oberirdische Variante zu einer deutlichen Lärmreduzierung. Das Gleiche gilt für die Grenzwerte zu Luftschadstoffbelastungen. Auch diese Grenzwerte muss eine Vorzugsvariante einhalten.
Ein weiteres Augenmerk liegt auf Eingriffen in die Natur. Wenn ein neuer Abschnitt erstmals ein Wohngebiet oder eine andere schützenswerte Fläche durchschneidet, ist dies anders zu werten als beim Ausbau eines bestehenden Straßenabschnittes.
Anforderungen an Verkehrsbeziehungen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Anforderungen an Verkehrsbeziehungen, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Alle notwendigen bestehenden Verkehrsbeziehungen müssen im Rahmen einer Planung ebenfalls berücksichtigt werden. Keine Genehmigung erhalten in der Regel Varianten, bei denen Fahrbeziehungen wegfallen und daher eine unverträgliche Verkehrsverlagerung zur Folge haben. Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit sind ebenfalls zentrale Punkte in der Abwägung. Mit einem Tunnel verschwindet der Verkehr zwar unter der Erde, doch nicht immer sind die planerischen Voraussetzungen hierfür gegeben. Da Tunnel im Vergleich zu oberirdischen Strecken weit höhere Baukosten verursachen, werden hohe Anforderungen an die Begründung eines Tunnels gestellt. Diese Anforderungen sind nicht willkürlich und gelten bundesweit.
Am Ende entscheidend ist die sorgfältige Abwägung der einzelnen Varianten in Bezug auf alle Kriterien. Wenn es sich bei der Variantenabwägung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben bzw. Grenzwerte als erforderlich erweist, kann auch ein Tunnel als Ausbauoption anerkannt und damit finanziert werden. Die Prüfung des Einzelfalls ist entscheidend, denn es wird mit Steuergeldern gebaut.
Untersuchte Varianten für die A3
Untersuchte Varianten für die A3

Aus den erarbeiteten Optionen musste im Zuge der „Variantenauswahl“ die beste Art des Ausbaus ausgewählt werden. Sie wurden im Hinblick auf voraussichtliche Lärmemissionen und Eingriffe in die Natur untersucht. Auch die Verkehrsbeziehungen, die Sicherheit sowie die Wirtschaftlichkeit spielten eine Rolle. Dabei zeigte sich, dass der Ausbau in Bestandslage unter Berücksichtigung aller Abwägungsbelange die beste Lösung ist. Die Voruntersuchungen wurden daraufhin im Oktober 2018 abgeschlossen.
Erweiterte Untersuchungen
Erweiterte Untersuchungen
2019 wurde das Verfahren zur Berechnung des Straßenverkehrslärms aktualisiert. Die Voruntersuchungsunterlagen mussten folglich dahingehend überprüft werden, ob die Anwendung neuer Lärmschutzrichtlinien Auswirkungen auf die Rangfolge der Varianten hat. Hierfür wurden weitere Gutachten in Auftrag gegeben, die die Vorzugsvarianten noch einmal unter die Lupe nahmen.
Durchgeführt wurde zunächst eine Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2013, damit die erforderlichen Verkehrszahlen für die schalltechnischen Berechnungen zur Verfügung stehen. Bei den anschließenden Berechnungen musste der Untersuchungsraum aufgrund der neuen Richtlinien größer als bisher gefasst werden. Dies führte wiederum zu einer Verbesserung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen durch eine Erhöhung der Lärmschutzwände.
Im Ergebnis bestätigen die neuen Gutachten die vorgenommene Variantenauswahl. Die Lärmemissionen durch den Verkehr werden aufgrund der erweiterten Lärmschutzmaßnahmen sogar noch deutlich geringer: bei der A3 um 77 %. Dafür sorgen „Flüsterasphalt“ und neue Lärmschutzwände. Damit nähern sich die Vorzugsvarianten aus lärmtechnischer Sicht der Tunnellösung an. Bauzeit und Kosten sprechen außerdem deutlich gegen einen Tunnelbau. Ein Tunnelbau würde zudem Grundwasserprobleme mit sich bringen, viel zusätzliche Fläche benötigen und zu mehrjährigen Verkehrssperrungen führen. Auch im Betrieb wären langfristig Staus vorprogrammiert.
Was für die Vorzugsvariante spricht
Was für die Vorzugsvariante spricht
- Kürzeste Bauzeit: ca. 4,5 Jahre (vgl. Tunnel: bis 9,5 Jahre)
- Niedrigste Baukosten ab 448 Mio. Euro (vgl. Tunnel: bis zu 4.011 Mio. Euro)
- Deutlich verbesserte Lärmschutz gegenüber einem Verzicht auf einen Ausbau: 77% weniger Überschreitungen der Grenzwerte.
- Hohe Umweltverträglichkeit
- Keine Grundwasserprobleme
A3-Lärmkonfliktkarte: Prognose 2030 Bestand (Nacht)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld des A3-Bestands dar.
A3-Lärmkonfliktkarte: Prognose 2030 Bestand (Tag)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld des A3-Bestands dar
A3-Lärmkonfliktkarte: Prognose 2030 mit neuem Lärmschutz (Tag)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld der ausgebauten A3 dar
A3-Lärmkonfliktkarte: Prognoseplanfall 2030 mit neuem Lärmschutz (Nacht)
Lärmschutzuntersuchung nach LRS-19: Die Konfliktkarte stellt zu erwartende Lärmimmissionen im Umfeld der ausgebauten A3 dar
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (1)
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (2)
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (3)
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (3)
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (4)
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (4)
Lageplan der A3-Variante Nr. 1 (5)
Systemquerschnitte A3
Übersichtslageplan A3-Planung
Übersichtslageplan A3-Planung
Übersichtsplakat zu untersuchten A3-Varianten
Übersichtsplakat zu untersuchten A3-Varianten im Projekt A-bei-LEV. Es wurde bei der Infomesse 2023 ausgestellt.