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Neue Prüfung bestätigt Vorzugsvarianten: Oberirdischer Ausbau ist weiterhin die geeignetste Lösung

Leverkusen

Die weitere Planung für die A1 und A3 kann beginnen. Eine erneute Prüfung verschiedener Varianten bestätigt: Für beide Autobahnen ist ein oberirdischer Ausbau die geeignetste Variante.  

Um für den wachsenden Verkehr rund um das Autobahnkreuz Leverkusen dauerhaft gewappnet zu sein, plant die Autobahn GmbH des Bundes den Ausbau der beiden Autobahnen von sechs auf acht Fahrstreifen.  

Bereits im November 2020 gab das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Entscheidung für die beiden Vorzugsvarianten in Hochlage bekannt. Die A1 soll dabei in Hochlage und die A3 in der Bestandslage ausgebaut werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie waren zunächst 17 mögliche Varianten für den Ausbau an der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen und Leverkusen-West untersucht worden. Außerdem wurden sieben Varianten für den Abschnitt entlang der A3 zwischen Leverkusen-Zentrum und dem Autobahnkreuz Leverkusen betrachtet. Untersucht wurden verschiedene Hoch- und Tieflagen, auch Tunnel- und Brückenvarianten. Ergebnisoffen wurden die Vor- und Nachteile aller Möglichkeiten gegeneinander abgewogen. Wichtige Kriterien hierbei waren Umweltaspekte, Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität und Wirtschaftlichkeit.

Zwischenzeitlich änderten sich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19). Daher wurden alle Varianten durch die Autobahn GmbH des Bundes im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Jahr 2022 erneut eingehend überprüft. Im Ergebnis wurde der oberirdische Ausbau bestätigt.

In dem avisierten Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Leverkusen und Bundestagsabgeordnetem sollten die Ergebnisse der Variantenprüfung transparent dargelegt und besprochen sowie die Vor- und Nachteile aufgeführt werden. Die erheblichen Mehrkosten eines Tunnels kann der Bund aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht tragen. Der Bund ist allerdings zu Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Leverkusen bereit, wenn diese die Mehrkosten übernehmen.  

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 ist der achtstreifige Ausbau der A1 und A3 in der Dringlichkeit „Laufende und fest disponierte Projekte“ enthalten. Damit besteht für die Autobahn GmbH des Bundes ein gesetzlicher Auftrag, die Planung durchzuführen. Da die Vorzugsvarianten nun bestätigt wurden, kann die Autobahn GmbH des Bundes jetzt die vertiefte Planung starten. Mit dem Ausbau sind Lärmschutzmaßnahmen verbunden. Dadurch wird die A3 voraussichtlich um 77 Prozent leiser als derzeit, die A1 sogar um fast 92 Prozent. Dafür sorgen offenporiger Asphalt (sog. Flüsterasphalt) und neue Lärmschutzwände. Der Lärmschutz erreicht damit fast die Werte einer Tunnellösung. Gegenüber dieser bietet der oberirdische Ausbau weitere Vorteile. Im Vergleich zu den Tunnellösungen liegen die Baukosten für die Vorzugsvarianten in Hochlage bei weniger als der Hälfte, auch die Bauzeit halbiert sich. Außerdem wird weniger Fläche in Anspruch genommen und werden langjährige Sperrungen im Verkehrsnetz vermieden.

Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImschV) definiert die Grenzwerte für Lärm. Anhand der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS) werden die dazugehörigen Berechnungen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden die Vorgaben aus dem Jahr 1990 (RLS-90) durch die RLS-19 aktualisiert. Seit dem 1. März 2021 müssen die neuen Richtlinien angewandt werden. Die wesentlichen Unterschiede zwischen der RLS-90 und der RLS-19 liegen in dem Emissionsmodell: Während in der RLS-90 der Geräuschpegel für alle Fahrzeuge gleich angesetzt wurde, gibt es in der RLS-19 je nach Fahrzeugart individuelle Vorgaben.

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